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Strommasten, Feld und Windräder stehen für die Erzeugung und Weitergabe von Energie und Strom

Auch für 2024 gibt es im Bereich der Energiewirtschaft wieder gesetzliche Neuregelungen und Veränderungen. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für das laufende Jahr zusammengetragen. Vorweg sei erwähnt, was viele bereits ahnen: Vieles wird teurer. Die gute Nachricht ist, dass auch 2024 nicht zu spät ist, um langfristig Energiekosten zu sparen.

Wie viel kann ich mit einem Ganzjahresenergiesystem sparen?

Wegfall der Strompreisbremse (Energiepreisbremse)

Im März 2023 griffen erstmals und rückwirkend zum Jahresanfang die sogenannten Energiepreisbremsen für Erdgas, Fernwärme und Strom. Die gesetzlich festgelegte Deckelung der Energiepreise auf maximal 80 Prozent des Arbeitspreises beim Vorjahresverbrauch 2022 sollte die Bürgerinnen und Bürger vor den erheblichen Preisanstiegen schützen, die als Folge des Ukrainekriegs samt Lieferengpässen und steigender Inflation bemerkbar wurden. Für Strom galt eine Preisobergrenze von 40 Cent je Kilowattstunde. Beim Erdgas waren es 12 Cent, bei der Fernwärme 9,5 Cent. Für die restlichen 20 Prozent des Arbeitspreises galt die Energiepreisbremse nicht, hier wurde der reguläre Stromtarif, bzw. Gas- oder Fernwärmetarif fällig. Inzwischen hat sich der Preis für Strom, Gas und auch Fernwärme weitestgehend normalisiert, weshalb die Abschaffung der Strompreisbremse kaum Auswirkungen haben dürfte. Allerdings befinden sich die deutschen Energiepreise im europäischen Vergleich weiterhin auf den Spitzenplätzen. Auch rechnen Ökonomen damit, dass sich der Strompreis in den kommenden Jahren und Jahrzehnten weiter verteuern wird. Es lohnt sich also, über Alternativen zu teuren Stromtarifen nachzudenken – beispielsweise einer Solaranlage auf dem eigenen Dach, mit der man Strom besonders günstig und nachhaltig selbst produziert und nutzt.

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Das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG 2024) ist da

Seit dem 1. Januar 2024 greift das novellierte Gebäude-Energie-Gesetz. Es regelt die künftig geltenden energetischen Bedingungen für Heizungen in Wohngebäuden. Mit dem GEG 2024 gibt es eine sogenannte “65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe”, nach der grundsätzlich nur noch Heizungsanlagen installiert werden sollen, die mindestens 65 % der erzeugten Wärme mittels erneuerbarer Energien erzeugen – also z. B. mit Strom aus einer Photovoltaikanlage für Stromheizungen oder die Wärmepumpe, aber auch mit Biogas oder Solarthermie. Ziel ist es, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und gleichzeitig klimafreundlichere Heizmöglichkeiten zu etablieren. Bis 2045 soll so die Nutzung fossiler Energieträger beendet sein. Allerdings dürfen bestehende Öl- und Gasheizungen bis dahin weiter betrieben werden. Ist die alte Heizung defekt und muss ausgetauscht werden, ist der Tausch hin zu einer Heizmethode auf Basis von mindestens 65 % erneuerbarer Energien schon bald Pflicht: In Großstädten ab Sommer 2026, in kleineren Städten und Gemeinden spätestens Mitte 2028.

Die CO2-Steuer steigt: Höhere Abgabe für CO2-Emissionen

2024 steigt der CO2-Preis. Im Jahr 2021 erstmals mit einer Besteuerung von 25 Euro pro Tonne CO2 für Unternehmen eingeführt, erhöht sich die CO2-Steuer ab 2024 auf 45 Euro je Tonne Kohlendioxid. Diese Erhöhungen werden für gewöhnlich an Endverbraucher weitergegeben. Die Kohlenstoffsteuer gilt sowohl für den Verkehrssektor als auch im Bereich der Wärmeerzeugung. Ihr Ziel ist es, dass die Menschen langfristig ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Benzin, Diesel, Erdöl und Erdgas verlieren und dabei zu umweltfreundlichen Alternativen wie der E-Mobilität oder dem Heizen mittels Wärmepumpen wechseln. Daher wird die CO2-Abgabe auch in den kommenden Jahren ansteigen: 2025 auf 55 Euro, ab 2026 dann sukzessive auf 55 bis 65 Euro je Tonne Kohlendioxid.

Höhere Netzentgelte werden fällig

Der Ausbau und Betrieb des Stromnetzes in Deutschland kostet eine Menge Geld, das sich anteilig im Strompreis niederschlägt. Um die Kosten für die Endverbraucher abzumildern, waren Subventionen für die „Durchleitung von Strom im Bereich der sogenannten Höchstspannungsnetze“ geplant – insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Dieser Zuschuss wurde bei der Einigung zum Bundeshaushalt für das Jahr 2024 gestrichen. Daraufhin haben die Übertragungsnetzbetreiber (kurz ÜNB) ihre Preise für 2024 neu berechnet. Verglichen mit 2023 beträgt die Verteuerung allein der Netzgebühren durch die nun fehlende staatliche Unterstützung mehr als 100 Prozent: Statt mit ursprünglich geplanten Kosten von 3,19 Cent je kWh wird die Durchleitung von Strom 6,68 Euro je kWh kosten. Für Endverbraucher bedeutet das, dass die Mehrkosten für Netzentgelte eine Verteuerung von insgesamt ca. 25 Prozent mit sich bringen. Bei einem mittleren Stromverbrauch einer Familie von 4.000 kWh sind dies Mehrkosten von etwa 100 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Perspektivisch werden die Kosten für Netzentgelte in den nächsten Jahren weiter steigen. Der Weg hin zur Eigenstromerzeugung mittels Photovoltaik wird deshalb zunehmend attraktiver.    

Das Solarpaket I vereinfacht die Anmeldung von Solaranlagen

Die nächste Änderung im Energiebereich: Wer sich bisher für eine Solaranlage in Eigenplanung entschieden hat, musste allerlei bürokratische Hürden etwa bei der gesetzlich vorgeschriebenen Netzanmeldung überwinden. Mit dem “Solarpaket I” soll das nun leichter fallen. Das Gesetzespaket sieht unter anderem vor, privat genutzte Solaranlagen bis zu einer Leistung von 30 KWp über das “vereinfachte Netzanschlussverfahren” anmelden zu können. Dies war bisher Besitzern von Anlagen mit einer Maximalleistung von 10,8 kWp vorbehalten. Wer beim Netzbetreiber einen Anschluss beantragt, muss zudem nicht mehr zwingend auf dessen Antwort und Freigabe warten: Nach Ablauf einer Frist kann der Besitzer seine Solaranlage auch ohne Zustimmung des Netzbetreibers anschließen. Kleine PV-Systeme wie Balkonkraftwerke müssen ebenfalls nicht mehr angemeldet werden – es genügt die Eintragung ins sogenannte Marktstammdatenregister. Auch Mieter dürfen sich freuen: Die gesetzlichen Regelungen sehen den Abbau von bürokratischen Aufwand für die “gemeinschaftliche Gebäudeversorgung” vor. Damit wird es leichter, Solaranlagen auf Mehrparteienhäusern zu betreiben. Übrigens: Für unsere Kunden erledigen wir bei EKD schon immer alles aus einer Hand: Von der ausführlichen Beratung und Planung der PV-Anlage samt Speicher, über die Beschaffung der Technik und die Installation durch an EKD angeschlossene Fachbetriebe bis hin zur Anmeldung. Hier erfährst du mehr über unser ganzheitliches Energiekonzept.Plus.

Einfamilienhaus mit Photovoltaik Komplettanlage

Photovoltaikanlage inkl. Stromspeicher und Energiemanagement-System

Wir finden für dich heraus, wie viel dich eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher für dein Zuhause kostet. Beantworte uns dafür im ersten Schritt bitte ein paar Fragen.

Wegfall der vergünstigten Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme

Seit Oktober 2022 galt auf Erdgas und Fernwärme ein verringerter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent statt 19 Prozent, um die Verbraucherinnen und Verbraucher wegen der allzu raschen Verteuerung bei den Energiepreisen zu entlasten. Diese Senkung der Umsatzsteuer ist befristet und endet spätestens im Februar 2024. Damit werden Erdgas und Fernwärme ab dem 1. März spürbar teuer. Wer aktuell eine alte Gasheizung sein Eigen nennt, sollte einmal prüfen, ob er mit dem Einbau einer hocheffizienten Wärmepumpe – am besten in Kombination mit sehr günstig produziertem Photovoltaik-Eigenstrom – langfristig kostengünstiger fährt. Umweltfreundlicher ist die Entscheidung für ein modernes Energiesystem in jedem Fall. 

Streichung des Umweltbonus fürs E-Auto

Gut sieben Jahre lang gab es den sogenannten “Umweltbonus”. Er sollte die Kaufentscheidung für ein Elektroauto positiv beeinflussen – weg vom klassischen Benziner oder Diesel. Nun ist der Umweltbonus Geschichte. Das hat weniger mit fehlendem Willen der Regierung zu tun, die eine Förderung für E-Autos und Fahrzeuge mit Brennstoffzelle bis zu einem Nettolistenpreis von 45.000 Euro gern auch im Jahr 2024 angeboten hätte. Die Entscheidung beruht auf einer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Fördergelder für klimafreundliche Fahrzeuge nicht dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) entnommen werden dürfen, den die Bundesregierung einst für die Erreichung der Klimaschutzziele nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz errichtet hatte. Doch auch wenn der Umweltbonus nun weg ist: E-Mobilität rechnet sich weiterhin. Der ADAC hat die Gesamtkosten für Elektro, Benziner und Diesel bei einem Mittelklassewagen gegengerechnet und kommt zu dem Schluss, dass das E-Auto die günstigste Möglichkeit der Mobilität darstellt. Die entsprechende Wallbox zum Laden erhältst du auf Wunsch in unserem Energiesystem übrigens dazu.

Unser Fazit in Sachen Energiekosten 2024

Auch im Jahr 2024 steigen die Energiepreise für Strom, Öl, Gas, Benzin, Diesel und Co – ein Ende scheint nicht in Sicht. Allerhöchste Zeit also, sich nach günstigen Alternativen umzusehen: Muss es noch die alte, bollernde Ölheizung sein, oder ist eine effiziente Wärmepumpe längst die bessere Lösung für mein Zuhause? Wird mein nächster Wagen vielleicht mein erstes E-Auto? Und sollte ich der Abhängigkeit von teuren Stromtarifen endlich ein Ende setzen – und mich für eine Solaranlage und damit für Strom aus eigener Produktion entscheiden? 

Besonders bei deiner letzten Frage haben wir die Antwort schon für dich parat: Mit unserem Ganzjahresenergiesystem EKD365+ blickst du den Entwicklungen im Energiemarkt gelassen entgegen. Es besteht aus einer leistungsstarken Solaranlage, einem innovativen und besonders sicheren Stromspeicher sowie einem intelligenten Energiemanagementsystem, das deine Verbräuche kontinuierlich optimiert und so deine Energiekosten senkt. EKD365+ passt sich deinen Anforderungen an und lässt sich auch in Zukunft mit neuen Funktionen erweitern.

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