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Grundlast

Die Grundlast bezeichnet den konstanten, minimalen Energiebedarf, der in einem Stromnetz immer abgedeckt werden muss.

  • In Deutschland wird die Grundlast heute vorwiegend durch Kohle- und Gaskraftwerke gesichert, nachdem der Ausstieg aus der Kernenergie vollzogen wurde.
  • Photovoltaik- und Windkraftanlagen sind aufgrund ihrer wetterbedingt wechselhaften Einspeisung nicht grundlastfähig.

Die Grundlast ist der minimale, kontinuierliche Energiebedarf in einem Stromnetz, der gewährleistet werden muss, um einen stabilen Netzbetrieb sicherzustellen. Seit dem vollständigen Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland wird dieser konstante Bedarf hauptsächlich durch Kohle- und Gaskraftwerke abgedeckt.

Trotz des zunehmenden Anteils erneuerbarer Energien wie Photovoltaik und Windkraft an der Gesamtenergieproduktion, sind diese Anlagen nicht zur Deckung der Grundlast geeignet. Ihre Energieerzeugung ist schwankend, d.h., sie hängt von variablen Faktoren wie Sonneneinstrahlung oder Windgeschwindigkeit ab. Diese Schwankungen in der Energieeinspeisung machen sie ungeeignet für die konstante Energieversorgung, die für die Grundlast erforderlich ist.

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